Impressum
Mike Hentschel und Sami el Ayachi GbR
Schwalbacher Str. 45
50969 Köln
Telefon: 0152/25143935
info@hundstadtmensch.de
www.hundstadtmensch.de
Finanzamt: Köln Süd
Steuernummer: 219/5793/2397
Mike Salentin verfügt über die ordnungsbehördlich Erlaubnis für die Ausbildung von Hunden für Dritte und die Anleitung der Ausbildung von Hunden durch Tierhalter gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f TierSchG. Aufsichtsbehörde ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln -Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste.
Mike Salentin verfügt über die ordnungsbehördlich Erlaubnis für die Betreuung von Hunden gemäß TierSchG §11 Abs. 1 Nr 3, 5, 8a). Aufsichtsbehörde ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln -Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste.
Die Betriebshaftpflicht besteht bei der Uelzener Versicherung.
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Stand der Webseite 2025
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Urheberrecht
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AGBs
§1 Präambel
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Betreuungsverträge zwischen Hund-Stadt- Mensch, Mike Salentin und Sami el Ayachi GbR (im Folgenden „Hundebetreuung genannt“) und dem Kunden.
2. Die Betreuung der Hunde erfolgt unter Beachtung der TierschHundeV NRW, des LHundG NRW und des TierschG.
3. Die Hundebetreuung ist berechtigt, während der Betreuung der Tiere Fotos und Videos des Hundes zu fertigen und diese zu Werbezwecken zu veröffentlichen, es sei denn, der Kunde hat diesem ausdrücklich widersprochen. Der Widerspruch ist jederzeit, auch nachträglich, möglich.
§ 2 Betreuungsvoraussetzungen
1. Der Kunde versichert, dass sein Hund
- haftpflichtversichert und regelmäßig geimpft ist
- sozialverträglich ist
- keine besonderen Verhaltensauffälligkeiten, welche über die im Vertrag genannten hinausgehen, aufweist
- mit keinen nicht im Vertrag genannten Auflagen (Maulkorb-/, Leinenpflicht etc.) belegt ist
- keine ansteckenden Krankheiten oder Parasiten hat
- regelmäßig entwurmt wird
Darüber hinaus versichert der Kunde, dass seine Angabe zum Gesundheitsstatus und zum Verhalten des Hundes im Aufnahmebogen vollständig und richtig sind.
2. Der Kunde legt bei Beauftragung der Hundebetreuung sowie auf Verlangen auch in der Folgezeit einen gültigen EU-Heimtierausweis mit den entsprechenden Impfnachweisen und einen Nachweis für eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung vor.
4. Der Kunde ist verpflichtet, den Hund stets mit einem passenden und ausbruchssicheren, stabilen Halsband oder Geschirr nebst Leine abzugeben.
5. Die Hundebetreuung kann die Betreuung kranker Hunde verweigern, sofern dies aus tierschutzrechtlichen Gründen geboten ist.
6. Unkastrierte Hündinnen sind während der Läufigkeit von der Betreuung ausgeschlossen.
§ 3 Vertragsdauer/Kündigung
Eine ordentliche Kündigung des Betreuungsvertrags kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende erfolgen. Verstirbt der in die Betreuung gegebene Hund, kann das Betreuungsverhältnis fristlos zum Ende des jeweiligen Monats gekündigt werden. Dies gilt auch bei Abgabe des Hundes. Es fällt der volle Monatsbeitrag an. Eine Rückerstattung nicht genutzter Tage des Abonnements ist nicht möglich. In allen Fällen ist ein Nachweis einzureichen.
§ 4 Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit, Verzug
1. Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ist im Voraus fällig. Bei Überweisungen ist der Name des Hundes und der entsprechende Zeitraum für den die Zahlung gilt, als Verwendungszweck anzugeben.
Es wird empfohlen einen Dauerauftrag einzurichten.
2. Der in die Betreuung gegebene Hund wird zu den angegebenen Öffnungszeiten durch den Hundehalter oder einen von ihm Bevollmächtigten abgeholt. Verspätungen sind telefonisch bekannt zu geben. Die Kosten, die sich aus einer Verspätung ergeben, sind von dem Hundehalter zu tragen. Die Verspätungszuschlag betragen 1€ je angefangener Minute. Wenn der Hundehalter oder ein von ihm schriftlich Bevollmächtigter seinen Hund nicht innerhalb von einer Stunde nach den angegebenen Öffnungszeiten abholt, ist das Hundezentrum berechtigt, den Hund einem Tierschutzverein/Tierheim zu übergeben. Die anfallenden Gesamtkosten inkl. der dadurch entstandenen Betreuungsmehrkosten sind vom Hundehalter zu tragen.
§ 5 Tierarzt
1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundebetreuung im Notfall einen Tierarzt konsultiert. Die Hundebetreuung beurteilt die Frage, ob es sich um einen Notfall handelt, nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Notfall ist demnach nur anzunehmen, wenn eine vorherige Rücksprache mit dem Kunden bzw. dem Haustierarzt nicht möglich ist.
2. Behandlungen des Hundes erfolgen auf Kosten des Kunden. Dieser hat die Hundebetreuung von den Behandlungskosten auch dann freizustellen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass es sich nicht um einen Notfall handelte, die Hundeschule ihr Ermessen im Voraus jedoch ordnungsgemäß ausgeübt hat. Die Behandlungskosten sind noch am selben Tag zu ersetzen.
§ 6 Urlaub
Die Hundetagesstätte ist vom 24. Dezember bis 1. Januar in jedem Kalenderjahr geschlossen, die Kosten sind in den Preisen einkalkuliert und nicht erstattbar.
§ 7 HAFTUNG
1. Die Hundebetreuung versichert, über eine Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen.
2. Für Schäden, welche der Hund im Rahmen der Betreuung Dritten gegenüber verursacht, übernimmt die Hundebetreuung keine Haftung.
3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schäden (Sach- und Personenschäden), welche der Hund im Rahmen der Betreuung verursacht, zu ersetzen. Hierzu gehören auch Sach- und Personenschäden der Hundebetreuung.
§ 9 Datenerfassung /Datenschutz
Die Hundebetreuung speichert und verarbeitet die Daten ihrer Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Datenschutzbeauftragter ist die Mike Salentin und Sami ey Ayachi Gbr.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall eine rechtlich zulässige Bestimmung, welche der unwirksamen Bestimmung sinngemäß nahekommt.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Diese Schriftformklausel gilt hingegen dann nicht für Änderungen oder Ergänzungen, wenn der Hundebetreuung dem Kunden ausdrücklich oder konkludent mitteilt, dass eine Vereinbarung auch ohne Einhaltung der Schriftform bindend sein soll.
26.09.2025
Hund Stadt Mensch
